Save the Date: Deutscher Suchtkongress 2025

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem sich aufgrund der Haushaltssituation des Bundes Verzögerungen ergeben haben, freuen wir uns mitteilen zu können, dass der Deutsche Suchtkongress auch dieses Jahr unter Federführung der DG-Sucht vom 22.-24. September in Berlin stattfinden wird. Die Kongresspräsidentschaft übernehmen Prof. Dr. Thomas Hillemacher und Dr. Ekaterini Georgiadou.

Weitere Informationen finden Sie auf https://www.suchtkongress.org/

Wir hoffen Sie alle in Berlin begrüßen zu können!

Positionspapier zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften

Im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 hat die Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP Pläne für ihre zukünftige Drogenpolitik niedergelegt. Laut Koalitionsvertrag ist die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften geplant. Das Gesetz soll nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen evaluiert werden. Modelle zum Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung sollen ermöglicht und ausgebaut werden. Bei der Alkohol- und Nikotinprävention soll auf verstärkte Aufklärung mit besonderem Fokus auf Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen gesetzt werden. Regelungen für Marketing und Sponsoring bei Alkohol, Nikotin und Cannabis sollen verschärft werden. Regelungen sollen immer wieder an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen gemessen werden, Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sollen sich daran ausrichten.

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Online Lehrgang an der Sigmund Freud Universität Wien

Der berufsbegleitende Universitätslehrgang „Sucht – Beratung | Therapie | Prävention“ möchte Personen, die in psychosozialen/therapeutischen Einrichtungen, in Sozial-, Gesundheits- oder Bildungseinrichtungen tätig sind bzw. im beruflichen Kontext mit Suchtkranken und/oder deren sozialem Umfeld konfrontiert sind, vertiefende Kenntnisse zum Thema Sucht vermitteln.Weitere Informationen unter sfu.ac.at/suchtlehrgang

 

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Nachruf auf Peter Missel

Peter Missel

Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut

1952-2019

1. Vorsitzender dg sps 2015-2019

 

Peter Missel starb am 20.07.2019 nach längerer und schwerer Krankheit. Bis zuletzt hofften seine Familie und seine Freunde und Kollegen bei jedem Anzeichen einer möglichen Besserung und letztlich vergebens. Mit seinem Tod trifft die Suchthilfe und Behandlungsszene in Deutschland ein herber Verlust – Peter Missel war über sein fast 40jähriges Wirken als Leitender Psychologe und Psychotherapeut in der heutigen MEDIAN Kliniken Daun (Am Rosenberg, Thommener Höhe und Altburg) hinaus im besten Sinne als Lobbyist und Gestalter einer fachlich kompetenten, menschlich respektvollen und empirisch fundierten Suchtbehandlung engagiert und wirksam.

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Dringender Appell: Aufrechterhaltung der ambulanten und stationären Suchtkrankenversorgung

Gemeinsame Presseerklärung von Fachgesellschaften und Verbänden der Suchtkrankenbehandlung

In der bedrohlichen Situation der aktuellen SARS-CoV-2 Pandemie sind alle Beteiligten des Gesundheitssystems gefordert zusammenzustehen und die Krise gemeinsam zu bewältigen. Die Kapazitätserweiterung für die Versorgung schwerst an Covid 19 Erkrankter hat dabei derzeit höchste Priorität. Die Einrichtungen der Suchtkrankenversorgung mit ihren Rehabilitationskliniken sind selbstverständlich bereit ihren Beitrag hierzu zu leisten. Aber auch die Behandlung und Versorgung aller anderen Erkrankten muss, soweit es geht, weiterhin durchführbar sein.

Suchtkranke, die zumeist an weiteren, teils schweren psychischen und somatischen Erkrankungen leiden, sind dabei in der derzeitigen Notsituation besonderen Risiken ausgesetzt. Sie sind auf ein funktionierendes Suchtkrankenversorgungsnetz angewiesen.

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Resolution zur ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen

Bei dem Treffen der Psychotherapeutenverbände GK II am 05.05.2018 in Würzburg wurde folgende von der Deutschen Gesellschaft für Suchtpsychologie (dg sps) eingebrachte „Resolution zur ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen“ in der Kurzfassung mit einer kleinen Änderung einstimmig verabschiedet. Sie lautet in der verabschiedeten Form:

Resolution zur ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen

Ambulante Psychotherapie soll Patienten mit alkoholbezogenen Störungen (gesundheitlich riskanter Konsum, schädlicher Konsum, Abhängigkeitssyndrom) im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien häufiger angeboten werden

Früherkennung und Frühintervention bei alkoholbezogenen Störungen sind wichtige Anwendungsfelder ambulanter Psychotherapie auch im Kontext der Behandlung begleitender anderer psychischer Störungen. 

Die psychotherapeutische Behandlung ist auch bei Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms bei ausreichender Abstinenzfähigkeit (z.B. nach einer Entzugs- oder Entwöhnungsbehandlung) ein weiteres wichtiges Anwendungsfeld zur Aufrechterhaltung der Abstinenz und zur Behandlung komorbider psychischer Störungen.

Die im GKII zusammengeschlossenen psychotherapeutischen Fachgesellschaften unterstützen das Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Suchtpsychologie, die Behandlung von Patienten mit alkoholbezogenen Störungen in psychotherapeutischen Praxen zu fördern.

Aus Sicht der dg sps stellt die Resolution einen wichtigen Schritt zur Verankerung der Behandlung von Patienten mit alkoholbezogenen Störungen in der Profession selbst bzw. in der ambulanten Richtlinien-Psychotherapie dar.