Resolution zur ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen
Bei dem Treffen der Psychotherapeutenverbände GK II am 05.05.2018 in Würzburg wurde folgende von der Deutschen Gesellschaft für Suchtpsychologie (dg sps) eingebrachte „Resolution zur ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen“ in der Kurzfassung mit einer kleinen Änderung einstimmig verabschiedet. Sie lautet in der verabschiedeten Form:
Resolution zur ambulanten Psychotherapie bei alkoholbezogenen Störungen
Ambulante Psychotherapie soll Patienten mit alkoholbezogenen Störungen (gesundheitlich riskanter Konsum, schädlicher Konsum, Abhängigkeitssyndrom) im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinien häufiger angeboten werden
Früherkennung und Frühintervention bei alkoholbezogenen Störungen sind wichtige Anwendungsfelder ambulanter Psychotherapie auch im Kontext der Behandlung begleitender anderer psychischer Störungen.
Die psychotherapeutische Behandlung ist auch bei Vorliegen eines Abhängigkeitssyndroms bei ausreichender Abstinenzfähigkeit (z.B. nach einer Entzugs- oder Entwöhnungsbehandlung) ein weiteres wichtiges Anwendungsfeld zur Aufrechterhaltung der Abstinenz und zur Behandlung komorbider psychischer Störungen.
Die im GKII zusammengeschlossenen psychotherapeutischen Fachgesellschaften unterstützen das Anliegen der Deutschen Gesellschaft für Suchtpsychologie, die Behandlung von Patienten mit alkoholbezogenen Störungen in psychotherapeutischen Praxen zu fördern.
Aus Sicht der dg sps stellt die Resolution einen wichtigen Schritt zur Verankerung der Behandlung von Patienten mit alkoholbezogenen Störungen in der Profession selbst bzw. in der ambulanten Richtlinien-Psychotherapie dar.